Herzlich willkommen auf der Webseite
des Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregisters SOL-DHR
(Swiss Organ Living-Donor Health Registry)

 
Die Webseite richtet sich an Organlebendspenderinnen und Organlebendspender, an Ärzte und Fachpersonal im Gesundheitswesen sowie an alle, welche sich für die Lebendspende interessieren. Sie finden auf dieser Webseite viele Informationen zur Organlebendspende in der Schweiz sowie statistische Auswertungen und Fakten wie auch nützliche Links zu anderen Webseiten.
 

Für Ärzte und Transplantationszentren    Für Organlebendspender

Liebe Organlebendspenderin, lieber Organlebendspender, liebe Interessierte

Das Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR (Swiss Organ Living – Donor Health Registry) ist eine Institution, die vor allem zum Schutz der Gesundheit der Organlebendspender*innen in der Schweiz eingerichtet wurde und verfolgt drei Hauptziele:

  1. Früherkennung allfälliger Probleme nach der Spende
  2. Benachrichtigung der Spender*innen und behandelnden Ärzte bei gesundheitlichen Auffälligkeiten
  3. Analyse der Kurz- und Langzeitrisiken nach Organlebendspende.

Das Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR (Swiss Organ Living – Donor Health Registry) wurde im April 1993 von Prof. Dr. med. Gilbert Thiel gegründet. Das Register beinhaltet eine prospektive und kontinuierliche Erfassung der Organlebendspender*innen in der Schweiz. Alle Nieren- und Leberspender*innen, die ab April 1993 in einem der 6 Schweizer Transplantationszentren eine Niere und ab 2008 einen Teil ihrer Leber gespendet haben, wurden ins Lebendspender-Gesundheitsregister aufgenommen. Bis heute (Stand Mai 2022) sind insgesamt 2606 Nierenlebendspender*innen und 65 Leberlebendspender*innen ins Register aufgenommen worden.

Die lebenslange Überwachung des Gesundheitszustandes nach einer Organlebendspende ist seit 2007 in der Schweiz eine gesetzliche Pflichtleistung für die Transplantationszentren (gemäss Art 15c. 810.21 Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen). Der Bund hat 2017 das Mandat zur Nachverfolgung des Gesundheitszustandes von Lebendspenderinnen und Lebendspendern offiziell an SOL-DHR/SNO übertragen.

Die Organlebendspender*innen erhalten vom Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister in regelmässigen Abständen (1, 3, 5, 7, 10 Jahre nach Spende, dann zweijährlich, lebenslang) ein Aufgebot für eine Nachkontrolle mit allen dazugehörigen Unterlagen. Diese Nachkontrollen können entweder beim Hausarzt, einem niedergelassenen Nephrologen oder einem Transplantationszentrum durchgeführt werden und sind für Organlebendspender*innen unentgeltlich. Die Kosten werden von den Krankenversicherungen der jeweiligen Organempfänger in Form einer Pauschalzahlung übernommen. Diese Pauschalzahlung beinhaltet die lebenslange Nachsorge.

Bei Fragen zur Organlebendspende steht Ihnen das Team von SOL-DHR stets auch persönlich zur Verfügung, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr SOL-DHR Team