Allgemeines

Warum sind Nachsorgeuntersuchungen wichtig?

In den allermeisten Fällen wird die Gesundheit der Organlebendspender*innen durch die Organspende nicht beeinflusst. Dennoch sind regelmässige Nachsorgeuntersuchungen nach Organlebendspende wichtig, um bei Nierenspendern die verbliebene Niere und bei Leberspendern den verbliebenen Teil der Leber zu schützen. Das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR reagiert bei auffälligen Untersuchungsergebnissen. Auch ein unbehandelter Bluthochdruck wird empfohlen, weiter abzuklären und - wenn notwendig - mit einem geeigneten, die Niere schützenden Blutdruckmedikament zu behandeln (vgl. dazu auch Lebendspenderbroschüre: Langzeitnachkontrollen der Lebendnierenspender S. 28–32), damit die verbliebene Niere nicht geschädigt wird. Auch Leberlebendspender sollten auf eine gute Blutdruckkontrolle achten, da eine arterielle Hypertonie (= hoher Blutdruck) ein kardiovaskulärer Risikofaktor ist, das heisst, dass ein permanenter Bluthochdruck das Herz und die Gefässe schädigen kann. Auch können die Nieren bei einem persistierenden Bluthochdruck geschädigt werden.

Die Nachkontrolle von Organlebendspendern ist im Schweizer Transplantationsgesetz gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Pflichtleistung, eine lebenslange Nachsorge des Gesundheitszustandes von Menschen, die ein Organ gespendet haben, zu garantieren, wurde 2007 von Transplantationszentren an das bereits existierende Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR übertragen. 2017 hat SOL-DHR offiziell das Mandat vom Bund erhalten, die lebenslange Nachsorge des Gesundheitszustandes von Menschen, die ein Organ gespendet haben, zu koordinieren und sicherzustellen (Art. 15c; 810.21; Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen). 

Auch die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) betont in ihren Richtlinien und Empfehlungen für Organlebendspender, die Wichtigkeit regelmässiger und fachspezifischer Nachkontrollen (Erste Ausgabe, Mai 2008). Diese Richtlinien werden aktuell überarbeitet.

Wer führt die Kontrollen nach Organspende durch?

Die Nachkontrollen der Organlebendspender werden vom Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR organisiert. Der Organspender erhält kurz vor Jährung seines Spendedatums für die vorgesehenen Nachkontrolltermine (daher 1, 3, 5, 7, 10 Jahre nach Spende, danach zweijährlich lebenslang) von SOL-DHR ein Aufgebot mit Informationsschreiben, Fragebogen und Blut- und Urinröhrchen.

Jedem Organlebendspender ist es freigestellt, bei wem er/sie die Nachkontrolle durchführen lässt. Die Nachsorgeuntersuchungen können entweder bei den Hausärzten, bei einer Nephrologin / einem Nephrologen der Wahl, im jeweiligen Transplantationszentrum oder bei einer Ärztin /einem Arzt des Vertrauens durchgeführt werden. Die Nachsorgeuntersuchungen sind für Organlebendspender lebenslänglich gratis und werden durch eine Pauschalzahlung der Krankenkasse des jeweiligen Organempfängers/Organempfängerin finanziert. Auf diesen Nachsorgeuntersuchungen fallen auch keine Selbstbehaltkosten an (Vgl. dazu auch Lebendspenderbroschüre, Punkt 9 „Finanzielle Aspekte der Lebendspende“ S. 33-38).

Die Ergebnisse der Nachsorgeuntersuchung sollten primär mit dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin, bei dem/der die Untersuchung durchgeführt wurde, besprochen werden. Zusätzlich erfasst und überwacht das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR alle Resultate der Nachsorgeuntersuchungen zentral. Bei auffälligen Werten erhalten die Organspender von der ärztlichen Leitung von SOL-DHR ein schriftliches Feedback und in Einzelfällen wird auch direkt mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin, welche(r) die Nachsorgeuntersuchung durchgeführt hat, Kontakt aufgenommen.

Häufigkeit der Nachsorgeuntersuchungen

Die Nachsorgeuntersuchungen finden sowohl für Nieren- als auch für Leberlebendspender in folgenden zeitlichen Abständen statt: 1, 3, 5, 7, 10 Jahre nach Spende, dann alle zwei Jahre lebenslang. Dies gilt auch für Organspender, die im fernen Ausland leben und für eine Nachsorgeuntersuchung nicht in die Schweiz kommen können. Zu beachten ist, dass es für die Nachkontrolle zwischen dem 7. und 10. Jahr nach Spende eine Pause von 3 Jahren gibt. Die angegebenen Abstände der Nachsorgeuntersuchungen sind ausreichend, um Auffälligkeiten respektive Kurz- und Langzeitkomplikationen zu erkennen. Bei Abweichungen von der Norm, z.B. bei eingeschränkter Nierenfunktion, erhöhter Eiweissausscheidung oder hohem Blutdruck sind manchmal auch häufigere Kontrollen notwendig. Dies hängt insbesondere von den Ergebnissen der Untersuchungen (Nierenfunktionswerte und Eiweissausscheidung) und von Ihrem gesundheitlichen Allgemeinzustand ab (Blutdruck-, Cholesterin-, Blutzuckerwerte etc.). Nach Absprache können so auch sogenannte ungeplante Visiten zwischendurch stattfinden, die ebenfalls für Sie kostenlos sind, sofern diese vom Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR veranlasst werden, dies gilt auch für zusätzliche Urinuntersuchungen bei ungeeigneten Urinproben (siehe dazu auch Bezahlung der Gesundheitskontrollen). Wird von Spendern ohne Auffälligkeiten ein kürzeres Untersuchungsintervall, z. B. eine jährliche Untersuchung gewünscht, müssen diese zusätzlichen Untersuchungen über die Krankenkasse der Spender abgerechnet werden. Diese Zusatzuntersuchungen werden nicht von der Krankenkasse der Organempfänger übernommen.

Wie und was wird bei den Nachsorgeuntersuchungen kontrolliert?

Das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR veranlasst periodische Nachsorgeuntersuchungen gemäss Transplantationsgesetz und Empfehlung der SAMW. Die Blut- und Urinuntersuchungen werden seit der Gründung von SOL-DHR zentral vom Labor Viollier durchgeführt. So können die Resultate der Nachsorgeuntersuchungen auch im Langzeitverlauf miteinander verglichen werden. Bei Spendern aus dem entfernten Ausland, die für eine Nachsorgeuntersuchung nicht in die Schweiz kommen können, werden Blut und Urin im Heimatland der Spender analysiert und die Resultate SOL-DHR übermittelt. Die Informationen der Nachsorgeuntersuchung im Detail können Sie den jeweiligen Seiten Kontrolle nach Nierenspende und Kontrolle nach Leberspende entnehmen.

Der Arzt/ die Ärztin, bei dem/der die Nachsorgeuntersuchung durchgeführt wurde, retourniert die ausgefüllten medizinischen Blätter und die Rechnung der Gesundheitskontrolle an das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR. Die Resultate der Nachsorgeuntersuchung der Spender werden in das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR aufgenommen und mit den vorherigen Werten verglichen. Ebenso wird überprüft, ob die verabreichten Medikamente ausreichend und nicht nieren- oder leberschädigend sind.

Die erfassten Resultate der Nachsorgeuntersuchungen der Nieren- und Leberspender werden vertraulich behandelt und in anonymisierter Form ausgewertet. Die Auswertungen helfen, gesundheitliche Beeinträchtigungen der Organlebendspender früh aufzudecken und neue Erkenntnisse über die Organlebendspende zu gewinnen, um künftige Organlebendspender und behandelnde/involvierte Ärzte besser informieren zu können. Auch werden die Resultate in international renommierten Zeitschriften veröffentlicht, dies ebenfalls nur in anonymisierter Form, das heisst, dass eine Erkennung Ihrer persönlichen Personen- und Gesundheitsdaten nicht möglich ist. Diese Publikationen dienen dem Vergleich der Organlebendspende über die Landesgrenze hinaus. Das Hauptziel der Wissenschaft ist es ebenfalls Beeinträchtigungen der Organlebendspender früh aufzudecken und neue Erkenntnisse über die Organlebendspende zu gewinnen, stets mit dem übergeordneten Ziel, zukünftige Organlebendspender und involvierte Ärzte besser beraten zu können. Durch die Auswertung der Resultate der Nachsorgeuntersuchungen durch das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR ist es möglich, das Wissen über Vorteile und mögliche Probleme nach Organlebendspende zu erweitern. Ein solches Vorgehen hat in der Medizin der Menschheit über viele Jahre zum besseren Verständnis von Krankheiten und der Behandlungsmöglichkeiten geführt, wie auch zu wesentlichen Fortschritten der Medizin, insbesondere auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin.

Bezahlung der Nachsorgeuntersuchungen

Kostenträger für die Nachsorgeuntersuchungen nach Organspende ist die Krankenkasse des Organempfängers. Die Rechnungen für die Nachkontrollen werden an das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR geschickt. SOL-DHR prüft diese und veranlasst deren Bezahlung, sobald alle Unterlagen beim Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR eingegangen sind (ein vom behandelnden Arzt/ behandelnder Ärztin vollständig ausgefülltes medizinisches Formular muss zwingend vorliegen).

  • Seit Inkrafttreten der neuen Transplantationsverordnung 2017 werden alle Nachkontrollen, die durch das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR/SNO veranlasst wurden, von den Krankenkassen der Organempfänger durch eine Pauschalzahlung beglichen.
  • Zusätzliche Untersuchungen, die Organspender mit unauffälligen Befunden wünschen (z. B. jährlich) müssen von der Krankenkasse des Spenders übernommen werden. Zusatzuntersuchungen, die von SOL-DHR aufgrund von Auffälligkeiten veranlasst wurden, werden von der Pauschalzahlung beglichen.
  • Medikamente der Organspender müssen über die Spenderkrankenkassen abgerechnet werden.
  • Zusätzliche Analysen (für die jeweiligen Analysen, die zur Nachsorge nach Nieren- und Leberspende dazu gehören, verweisen wir auf die Seiten Nachsorge nach Nierenspende und Nachsorge nach Leberspende) oder spezielle Untersuchungen (z. B. Ultraschalluntersuchung oder andere bildgebende Verfahren) werden nicht von den Krankenkassen der Organempfänger übernommen. Diese müssen über die Krankenkassen des Organspenders jeweils abgerechnet werden.
  • Die Abrechnung der Lebendspendernachkontrolle erfolgt mit der Tarmedposition 00.0460 (Nachkontrolle der Organspender als alleinige Leistung) unabhängig davon, bei welchem behandelnden Arzt / welcher behandelnden Ärztin diese durchgeführt wurde.
  • Kostenrückerstattung für Erwerbsausfall während der Zeit des Spitalaufenthalts und der Arbeitsunfähigkeit nach Spende müssen vor Spende mit den Empfängerkrankenkassen abgeklärt werden. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden oder online auf nachfolgender Webseite des SVK ausgefüllt werden.
  • Formular
  • interaktives Formular SVK Webseite
  • Tritt eine Komplikation nach der Organspende auf, sind die Krankenkassen der Organempfänger verpflichtet, die Kosten, die dadurch entstehen (z.B. Operation eines Narbenbruchs) aufzukommen.

Feedback vom Lebendspender-Gesundheitsregister an die Spender*innen

Grundsätzlich informiert der Arzt/die Ärztin, bei dem/der die Nachsorgeuntersuchung durchgeführt wurde, den Spender/die Spenderin über die Resultate seiner Nachsorgeuntersuchung.

Alle eingehenden Resultate der Gesundheitskontrolle der Organlebendspender werden vom Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR überprüft und mit den Resultaten vor und nach Organspende verglichen. Jeder Spender/ jede Spenderin erhält von SOL-DHR ein Feedback über die Nachsorgeuntersuchung. Im Detail verweisen wir auf den Abschnitt Wie und was wird bei den Nachsorgeuntersuchungen kontrolliert?

Besonderheiten (Spender im Ausland wohnhaft) der Nachsorgeuntersuchung

Lebendspender, die in der Schweiz ein Organ gespendet haben und aktuell im Ausland leben, werden ebenfalls vom Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR für die Nachkontrollen regelmässig aufgeboten.

Spender mit Schweizer Nationalität und Wohnsitz in der Schweiz, die im Ausland ihre Niere oder einen Teil ihrer Leber gespendet haben, können in der Regel nicht ins Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR aufgenommen werden, da in solchen Fällen die Kosten für eine Nachsorge in der Schweiz in der Regel von den Krankenkassen der im Ausland lebenden Empfängern nicht gewährleistet wird. In Ausnahmefällen können Sonderregelungen diskutiert werden.

Das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR als neutrale Anlaufstelle

Das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR fungiert ebenfalls als neutrale Anlaufstelle für Organlebendspender, bei denen Probleme aufgetreten sind, z. B. mit der Krankenkasse oder dem Transplantationszentrum. Das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR vermittelt bei Problemen geeignete Fachpersonen.

Die Angaben der Spender werden absolut vertraulich behandelt.

Adressänderungen der Organlebendspender

Wir bitten, Adressänderung dem Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR mitzuteilen, damit das nächste Aufgebot für die Nachsorgeuntersuchung der Organlebendspender an die aktuelle Adresse gesandt werden kann.

Es kommt immer wieder vor, dass Aufgebote aufgrund von falschen oder nicht mehr gültigen Adressen wieder an das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR retourniert werden.
Für das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR beginnt dann eine lange und aufwendige Suche der aktuellen Adresse der Organlebendspender an verschiedenen Stellen.

Neue Adresse (vorzugsweise per Mail) bitte mitteilen an:

Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister, SOL-DHR/SNO
Universitätsspital Basel
Klingelbergstrasse 23
4031 Basel

E-Mail: sol-dhr@usb.ch

Häufig gestellte Fragen an das Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR (FAQ)

Welche Medikamente sollte ich nach einer Organspende vermeiden?

In der Regel dürfen Organspender:innen alle Medikamente einnehmen. Es gibt jedoch Medikamente, welche bei längerdauernder Einnahme Ihre verbleibende Niere oder Ihre verbliebene Leber schädigen können.

Bei den Nierenspender:innen sind es insbesondere gewisse Schmerzmedikamente, sogenannte nichtsteroidale Antirheumatika, auch NSAR genannt. Beispiele hierfür sind Brufen, Irfen, Voltaren, Diclofenac. Schmerzmittel wie Paracetamol (Beispiele hierfür sind: Dafalgan und Panadol) sind in der Regel für die Niere harmlos.

Bei den Leberspender:innen sind es ausschliesslich Medikamente, die in speziellen Situationen ärztlich verschrieben werden, wie z.B. gewisse Antibiotika.

Bitte nehmen Sie nach einer Organspende nie irgendwelche Medikamente ohne Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt ein, dies gilt auch für Medikamente, die Sie ohne Rezept in einer Apotheke oder Drogerie beziehen können. Gerne stehen wir Ihnen ebenfalls bei Fragen zu einem Medikament zur Verfügung. Sie können uns jederzeit eine Nachricht zukommen lassen oder uns anrufen, wir geben gerne Auskunft.

Muss ich für die Blutentnahme bei einer Nachsorgeuntersuchung nach Organspende nüchtern sein?

Für die Blutentnahme bei einer Nachsorgeuntersuchung nach Organspende, wie auch für eine Urinuntersuchung, müssen Sie nicht nüchtern sein. Sie dürfen also vorher etwas essen.

Wenn Sie eine Niere gespendet haben und deswegen auch eine Urinuntersuchung stattfindet, sollte der Termin für die Nachsorgeuntersuchung aber idealerweise am Vormittag stattfinden, da ein konzentrierter Urin aussagekräftiger ist. Wenn Sie die Urinprobe am Nachmittag abgeben, ist der Urin durch die Aufnahme von Flüssigkeit tagsüber meistens verdünnt. Bei einem sehr verdünnten Urin kann keine zuverlässige Aussage über den Verlust von Eiweissen mit dem Urin gemacht werden.

Hängt meine Müdigkeit mit der Organspende zusammen?

Eine Analyse der Daten vom Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister mit Auswertung der Spenderfragebögen, welche an das Register zurückgeschickt wurden, hat ergeben, dass 8.5% der Nierenlebendspender:innen sich ein Jahr nach der Spende schneller müde fühlen, mehr Erholung und Ruhephasen brauchen und sich nach der Nierenspende in ihrer Leistungsfähigkeit (Vitalität) eingeschränkt fühlen. Diese Aussagen werden unabhängig vom Geschlecht gemacht und betreffen jüngere wie ältere Nierenlebendspender:innen in gleichem Ausmass. Manche Spender:innen geben nur eine leichte Müdigkeit an und empfinden diese auch nicht als Nachteil der Spende. Bei den meisten Nierenlebendspender:innen besteht die Müdigkeit fünf Jahre nach der Spende nicht mehr und nimmt im Laufe der Jahre weiter ab. Ob die Müdigkeit effektiv allein durch eine Nierenspende erklärt werden kann, ist wissenschaftlich schwierig zu beurteilen. Zudem wurden die Ursachen der Müdigkeit bisher noch nicht gefunden. Die Daten stammen aus einer bereits etwas älteren Auswertung und werden aktuell überarbeitet.

Wo finde ich Langzeit-Statistiken zur Gesundheit nach einer Organspende?

Einige wichtige Auswertungen zu den Langzeit-Ergebnissen nach einer Organspende finden Organspender:innen in der Schweizer Lebendspenderbroschüre, die auf viele Sprachen übersetzt wurde und von der Homepage des Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregisters heruntergeladen werden kann. Darin sind Aussagen, die aus den Auswertungen der Daten vom Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister erhoben wurden, enthalten.  Eine Auswahl von Ergebnissen finden Sie auch auf unserer Homepage unter Wissenschaftliche Aspekte. Wir sind bemüht, die Daten fortlaufend zu analysieren und stets zu aktualisieren. Sollten Sie mehr Informationen zu den Langzeit-Statistiken benötigen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, ob Sie ein Organ spenden wollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir können Ihnen gerne auch noch zusätzlich publizierten Daten von internationalen Studien zu diesem Thema zur Verfügung stellen.

Kann ich die Nachsorgeuntersuchung auch später als zwei Monate nach dem Erhalt des Aufgebotes durchführen? 

In einem Begleitschreiben, das wir Ihnen mit den Unterlagen für die Nachsorgeuntersuchung zukommen lassen, werden Sie aufgefordert, für die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl (Hausarzt/Hausärztin oder Transplantationszentrum) in den nächsten 1-2 Monaten einen Termin zu vereinbaren. Sie können diese Untersuchung prinzipiell auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Wir sind Ihnen aber dankbar, wenn Sie die Untersuchung nicht später als 6 Monate nach dem Aufgebot durchführen, da ein regelmässiger Abstand zur Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes nach einer Organspende sinnvoll ist.

Muss ich im Transplantationszentrum, wo ich gespendet habe, die Nachsorgeuntersuchung durchführen zu lassen?

Die Nachsorgeuntersuchung nach Organspende muss nicht zwingend im Transplantationszentrum durchgeführt werden. Sie können die Untersuchung bei einem Arzt/einer Ärztin Ihrer Wahl durchführen lassen. Oft wird die erste Nachsorgeuntersuchung ein Jahr nach der Organspende im Transplantationszentrum durchgeführt und die Organspender:innen entscheiden für die weiteren Untersuchungen selbst, bei wem sie diese durchführen lassen. Dabei spielt meistens die Distanz zum Transplantationszentrum eine entscheidende Rolle. Sollten bei Ihnen nach der Organspende medizinische Probleme aufgetreten sein, dann empfehlen wir, die Nachsorgeuntersuchung, wenn möglich, am Transplantationszentrum durchzuführen.

Wer übernimmt die Kosten der Nachsorge nach einer Organspende? 

Das Schweizer Transplantationsgesetz legt fest, dass nach einer Organspende weder ein Verlust noch ein Gewinn für den Organspender/die Organspenderin entstehen darf. Es ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, dass alle mit der Spende verbundenen Kosten von der Krankenversicherung des Empfängers/der Empfängerin übernommen werden müssen. Dies beinhaltet nicht nur die Kosten, die durch den operativen Eingriff entstehen, sondern auch die Kosten für die lebenslängliche Nachsorge nach einer Organspende. Vor einer Organspende wird deshalb die Krankenversicherung des Empfängers/der Empfängerin informiert. Dies wird vom jeweiligen Transplantationszentrum übernommen. Es erfolgt dann eine sogenannte Pauschalzahlung für die Nachsorge nach einer Organspende, die die lebenslänglichen Kontrolluntersuchungen abdeckt, welche durch das Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister koordiniert werden. Es beinhaltet auch den Anteil an Kosten, welcher normalerweise wegen dem Selbstbehalt entsteht.

Bitte beachten Sie, dass allfällige Kosten von medizinischen Untersuchungen, welche nicht im Zusammenhang mit der Organspende stehen (z.B. generelle Check-up Untersuchungen wie Durchführung einer EKG-Untersuchung nach einer Spende), nicht in die erwähnte Pauschalzahlung fallen und wie gewohnt von der Krankenversicherung des Organspenders/der Organspenderin übernommen werden müssen. Es ist gesetzlich genau festgelegt, was für Kontrollen durch die Versicherung der Empfänger:innen übernommen werden. Sie finden hierzu detaillierte Angaben in der Schweizer Lebendspenderbroschüre und auf unserer Homepage. 

Wer bezahlt die Rechnung für die Nachsorgeuntersuchung?

Die Kosten für die Nachsorgeuntersuchung werden über das Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister abgerechnet. Die Rechnung wird vom behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin sowie vom Labor direkt an uns geschickt und wir kümmern uns um die Bezahlung. Bei einer korrekten Abrechnung erhalten Sie also keine Rechnung. Sollte Sie dennoch eine Rechnung für die Nachsorgeuntersuchung nach der Organspende erhalten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 

Wer übernimmt die Kosten, wenn bei einer Organspende medizinische Probleme auftreten?

Treten nach einer Organspende medizinische Probleme auf, muss zuerst der Sachverhalt geklärt werden. Dies wird in der Regel von den Ärzten des jeweiligen Transplantationszentrums übernommen. Kann ein Zusammenhang der medizinischen Probleme mit der Organspende begründet werden, so werden die Folgekosten, welche für die Behandlung der medizinischen Probleme notwendig sind, von der Krankenkasse des Organempfängers/der Organempfängerin übernommen. Dies gilt sowohl für Behandlungskosten im ambulanten wie auch stationären Setting, welche im Zusammenhang mit der Organspende entstehen und betrifft auch Folgekosten von medizinischen Langzeitproblemen. Trotz der genauen gesetzlichen Regelung gibt es manchmal Probleme mit den Krankenversicherungen. Bitte zögern Sie nicht, mit dem Transplantationszentrum oder mit uns Kontakt aufzunehmen, sollten im Zusammenhang mit der Übernahme der Kosten durch die Versicherung des Organempfängers/der Organempfängerin Probleme auftreten.

Wer übernimmt die Kosten der Nachsorgeuntersuchungen nach dem Tod der Empfängerin /des Empfängers?

Die Übernahme der Kosten für die lebenslängliche Nachsorge nach einer Organspende bleibt auch über den Tod des Empfängers/der Empfängerin hinaus gewährleistet, wenn der Organempfänger/die Organempfängerin zum Zeitpunkt der Transplantation in der Schweiz versichert war.

Werden allfällige Reisekosten/Visabeantragungen vergütet, wenn ich eine Nachsorgeuntersuchung in der Schweiz durchführen möchte, selbst aber im Ausland lebe?

Bitte beachten Sie, dass allfällige Reisekosten für eine Nachsorgeuntersuchung in der Schweiz oder Kosten für Visabeantragungen nicht vom Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregisters übernommen werden können. Wir müssen uns an die gesetzlich festgelegten Vorgaben der Vergütung von Nachsorgeuntersuchungen halten. Bitte beachten Sie aber, dass Sie für eine Nachsorgeuntersuchung nicht extra in die Schweiz reisen müssen, wenn Sie im Ausland leben. Sie können diese Untersuchungen auch bei Ihnen wohnortnah bei einem Arzt/einer Ärztin Ihrer Wahl durchführen.

Werden die Kosten für die Nachsorgeuntersuchungen übernommen, wenn ich im Ausland lebe und diese deshalb dort durchführen möchte, die Organspende jedoch in der Schweiz stattgefunden hat?

Wenn Sie in der Schweiz ein Organ gespendet haben, selbst aber im Ausland leben, können die Nachsorgeuntersuchungen auch im Ausland bei einem Arzt/einer Ärztin Ihrer Wahl durchführen. Wir werden Ihnen auf dem Korrespondenzweg (daher per Post oder E-Mail) genau mitteilen, welche Untersuchungen Sie im Rahmen der Nachkontrolle durchführen müssen. Bei Bedarf können wir auch direkt mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin Kontakt aufnehmen. Es wird nicht benötigt, Blut- oder Urinproben in die Schweiz zu schicken. Wir benötigen lediglich die Resultate der Nachsorgeuntersuchung. Sie können uns die Resultate (als PDF-Dateien) via unsere Homepage datenschutzkonform zukommen lassen. Wir werden Sie darüber zu gegebener Zeit genau instruieren. Wichtig ist für die finanzielle Rückvergütung, dass der Organempfänger/die Organempfängerin zum Zeitpunkt der Transplantation in der Schweiz versichert war und dass die Organspende in der Schweiz stattgefunden hat.

Kann ich nach einer Organspende im Ausland im Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister aufgenommen und nachgesorgt werden?

Eine Aufnahme im Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister ist leider nicht möglich, wenn Sie im Ausland ein Organ gespendet haben, da der Organempfänger/die Organempfängerin in einer solchen Situation in der Regel ebenfalls im Ausland versichert ist. In solchen Fällen ist leider die Vergütung für die Nachsorgeuntersuchungen nicht gewährleistet. In Ausnahmefällen können die Transplantationszentren die sogenannte Pauschalzahlung für die Nachsorge nach der Organspende bei der jeweiligen Versicherung des Organempfängers/der Organempfängerin im Ausland beantragen. Leider werden aber nur in seltenen Fällen diese Kosten effektiv von den jeweiligen Versicherungen übernommen. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Organspender/die Organspenderin als Selbstzahler die Pauschalkosten übernehmen wird. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir eine Lösung suchen können.