Nachsorgeuntersuchungen nach Nierenlebendspende

Die Organlebendspender*innen erhalten vom Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister in regelmässigen Abständen (1, 3, 5, 7, 10 Jahre nach Spende, dann zweijährlich, lebenslang) ein Aufgebot für eine Nachkontrolle mit allen dazugehörigen Unterlagen, inklusive Blut- und Urinröhrchen. Die Kosten für die regelmässigen Nachkontrollen (in der Regel eine Kontrolle alle 2 Jahre) werden von den Krankenkassen der Organempfänger durch eine Pauschalzahlung übernommen. Für die Organlebendspender*innen entstehen durch die Nachkontrolle keine Kosten.

Notwendige Laboruntersuchungen

  • Kreatinin im Serum (Blut) zur Berechnung der eGFR nach CKD-EPI
  • Albumin im Urin
  • Protein im Urin
  • Kreatinin im Urin

Weitere Untersuchungen, die der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin durchführt

Besonders überwacht werden Blutdruck, die Nierenfunktion sowie die Eiweissausscheidung im Urin (Proteinurie respektive Albuminurie). Der angestrebte Blutdruck von Nierenspendern liegt bei 130/80 mmHg und sollte Werte > 135/85 mm Hg nicht überschreiten. Er ist damit niedriger als der Zielblutdruck der Allgemeinbevölkerung. Damit soll vermieden werden, dass die verbliebene Niere einem zu hohen Druck im Körper ausgesetzt ist, denn ein permanenter Bluthochdruck (arterielle Hypertonie) überträgt sich auch auf die Niere und kann die verbliebene Niere schädigen. Eine erhöhte Eiweissausscheidung (Proteinurie respektive Albuminurie) kann die Folge eines erhöhten Blutdrucks sein und die verbliebene Niere ebenfalls schädigen. In solchen Fällen werden häufigere Kontrollen und gegebenenfalls eine antihypertensive (blutdrucksenkende) Therapie empfohlen. Da erhöhte Blutdruckwerte auch isoliert in Praxis- oder Spitalumgebung auftreten können, sogenannte Weisskittelhypertonie, ist es auch wichtig, den Blutdruck regelmässig zu Hause zu messen und bei erhöhten Werten den behandelnden Arzt / die behandelnde Ärztin zu kontaktieren.

Der Urin wird mit einem Stix auf Eiweiss, Blut und Zucker untersucht. Fällt ein Wert positiv aus, muss vom behandelnden Arzt / von der behandelnden Ärztin zusätzlich eine Urinsedimentuntersuchung durchgeführt werden. Falls ein Urinsediment nicht in der Praxis durchgeführt werden kann, kann diese Untersuchung auch vom Labor Viollier veranlasst werden, dies muss aber zwingend auf dem Laborformular vom Labor Viollier vermerkt werden, da eine Urinsedimentuntersuchung nicht routinemässig durchgeführt wird.

Um zu überprüfen, welche Medikamente von Nierenspendern eingenommen werden, sollen diese vom behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin in das medizinische Blatt eingetragen werden, inklusive Reservemedikamente.

Wichtig ist auch zu erfahren, ob bei Nierenspendern Narbenprobleme, neue Erkrankungen oder finanzielle, berufliche oder andere Probleme nach Spende aufgetreten sind.

Die Fragebögen “Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden“ und „Sozialer Status nach Spende“, die die Spenderin / der Spender selbst ausfüllt, werden in grösseren Zeitabständen (1, 5, 10 Jahre, dann ca. alle 5 Jahre nach Spende, siehe Tabelle unten) mit dem Aufgebot verschickt. Die Fragen beziehen sich auf den körperlichen und seelischen Gesundheitszustand nach Spende. Die Spenderin /der Spender beurteilt ihren/seinen Gesundheitszustand der letzten 4 Wochen. Sind Besonderheiten / gesundheitliche Probleme aufgetreten, die nichts mit der Spende zu tun haben (z. B. Schmerzen nach einem Unfall, Krebsleiden), ist es sehr hilfreich, wenn dies unter der jeweiligen Frage vermerkt wird.

Zeitplan der vorgesehenen Gesundheitskontrollen für Nierenlebendspender

Bei Spitalentlassung
  • Fragebogen Frühkomplikationen und Schmerzsituation (wird von den Transplantationszentren ausfüllt)
Nachkontrollen: 1, 3, 5, 7, 10 Jahre nach Spende, danach alle 2 Jahre
  • Blut- und Urinuntersuchung (Serum-Kreatinin, Urin-Kreatinin, Urin-Albumin, Urin-Protein, Kreatinin im Urin)
  • Einfache ärztliche Untersuchung
  • Problemorientierte medizinische, psychologische und soziale Anamnese
  • Alle aktuellen Medikamente inklusive Reservemedikamente
Vor Spende und 1, 5, 10, 14, 20, 24, 30 und 34 Jahre nach Spende
  • Fragebogen über psychisches und körperliches Wohlbefinden
  • Fragebogen über soziales Wohlbefinden