Häufig gestellte Fragen vor einer Organlebendspende (sogenannte FAQ)

Bevor sich jemand zu einer Organlebendspende entscheidet, gilt es wichtige Fragen zu beantworten. Gespräche mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin, dem Nierenspezialisten/der Nierenspezialistin, Chirurg:innen und Psycholog:innen sowie die Schweizer Lebendspenderbroschüre können Ihnen dabei helfen, diese Fragen zu beantworten.

Wenn Sie sich mit dem Thema einer Organlebendspende beschäftigen, dienen diese häufig gestellten Fragen dazu, Ihnen eine allgemeine Orientierung zum Thema der Organlebendspende zu geben und sollen dazu beitragen, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen. Für detailliertere, vor allem individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Informationen, wenden Sie sich am besten an einen Arzt/eine Ärztin eines Transplantationszentrums oder einen anderen Arzt/eine andere Ärztin Ihres Vertrauens.

1. Was sind die Risiken einer Lebendnierenspende?

Es gibt keinen operativen Eingriff, welcher nicht mit gewissen Risiken verbunden ist. Die Risiken einer Organlebendspende können unterteilt werden in kurzfristige und langfristige Risiken, zudem in den Schweregrad der Risiken. Kurzfristige Risiken sind solche, welche während der Operation, unmittelbar danach und während des stationären Aufenthaltes respektive im ersten Jahr nach einer Organspende auftreten.

In den allermeisten Fällen treten keine Komplikationen nach einer Nierenlebendspende auf (in ca. 80% der Fälle). Schwerwiegende Komplikationen sind äusserst selten und treten in 2.5% der Fälle auf. Die meisten Frühkomplikationen treten während der Hospitalisation auf und betreffen Komplikationen wie Blasenentzündung, nicht schwerwiegende Wundinfekte und Harnverhalt, welcher bei Männern häufiger auftritt als bei Frauen und häufiger ist bei Spendern > 70 Jahre.

Langfristige schwerwiegende Risiken der Nierenlebendspende sind sehr selten. Das Risko, in der Schweiz an einer Organspende zu versterben beträgt 0.03%. Gleiche Prozentzahlen findet man auch im internationalen Vergleich. Im Detail können die Risiken einer Lebendnierenspende der Schweizer Lebendspenderbroschüre sowie der Rubrik Wissenschaftliche Aspekte entnommen werden.

2. Was sind die Risiken einer Lebendleberspende?

Es gibt keinen operativen Eingriff, welcher nicht mit gewissen Risiken verbunden ist. Die Risiken einer Organlebendspende können unterteilt werden in kurzfristige und langfristige Risiken, zudem in den Schweregrad der Risiken. Kurzfristige Risiken sind solche, welche während der Operation, unmittelbar danach und während des stationären Aufenthaltes respektive im ersten Jahr nach einer Organspende auftreten.

Eine Leberlebendspende ist ein grosser operativer Eingriff. Erfreulicherweise treten in 2/3 der Fälle bei einer Leberlebendspende gar keine Komplikationen auf. Schwerwiegende Komplikationen sind bei einer Leberlebendspende eher selten und treten in ca. 10% der Fälle auf. Die meisten Frühkomplikationen treten während der Hospitalisation auf. Langfristige schwerwiegende Risiken der Leberlebendspende sind sehr selten. Das Risko, in der Schweiz an einer Organspende zu versterben beträgt 0.03%. Gleiche Prozentzahlen findet man auch im internationalen Vergleich.

Im Detail können diese der Rubrik Wissenschaftliche Aspekte entnommen werden.

3. Wie lange muss ich im Spital bleiben?

Die durchschnittliche Verweildauer im Spital nach einer Nierenlebendspende beträgt 5 Tage, die meisten Lebendnierenspender:innen verlassen das Spital nach 4-7 Tagen.

Da der operative Eingriff einer Leberlebendspende grösser ist, ist auch die durchschnittliche Verweildauer im Spital erwartungsgemäss etwas länger als bei einer Nierenlebendspende. Die durchschnittliche Verweildauer im Spital nach einer Leberlebendspende beträgt 9 Tage, die meisten Lebendleberspender:innen verlassen das Spital nach 7-12 Tagen.

4. Kann ich nach einer Organlebendspende noch alles machen wie vor der Spende?

Die Organlebendspende ist ein elektiver (ausgewählter) chirurgischer Eingriff bei einer gesunden Person. Aus diesem Grund sollten danach keine wesentlichen Veränderungen in seinem Leben auftreten. Dies ist bei > 90% der Organspender:innen der Fall, sowohl beruflich wie auch privat (Familie, Hobbies etc.) treten keine Einschränkungen auf. Es gibt ein sehr geringes Risiko, dass eine Organlebendspende mit langfristigen Einschränkungen im körperlichen, sozialen oder psychischen Bereich verbunden ist. Bezüglich der Einschränkungen bei einer Nierenlebendspende verweisen wir im Detail auf die Schweizer Lebendspenderbroschüre. Einzelne Angaben bezüglich der Langzeitkomplikationen bei Lebendleberspender:innen finden Sie unter der Rubrik Wissenschaftliche Aspekte (Statistik Leber) auf unserer Homepage. Die Transplantationszentren sind verpflichtet, potentielle Organlebendspender:innen bezüglich der Komplikationen, die nach einer Organlebendspende auftreten können, ausführlich zu informieren.

Das soziale Leben der Organlebendspender:innen sollte durch die Organspende nicht beeinträchtigt werden. Die Wiederaufnahme der Arbeit ist in der Regel ein bis drei Monate nach dem Eingriff möglich, hängt jedoch mit der Art der Arbeit (sitzende Bürotätigkeit versus stehende Tätigkeit oder schwere körperliche Arbeit) sowie dem individuellen postoperativen Verlauf zusammen. Bei Organspender:innen mit körperlich anstrengender Tätigkeit dauert es im Durchschnitt drei bis vier Monate, bis sie wieder voll arbeitsfähig sind. Das Heben von schweren Lasten wird in den ersten sechs Wochen nach dem Eingriff nicht empfohlen. Sportliche Tätigkeiten können meist 2 bis 3 Monate nach dem Eingriff wieder durchgeführt werden. Autofahren ist möglich, sobald das Angurten keine Schmerzen verursacht.

5. Medikamente nach einer Organlebendorganspende

Bis auf die kurzfristig eingesetzten Schmerzmittel postoperativ und bei Bedarf in den ersten Wochen nach dem Eingriff, benötigen Organlebendspender:innen in der Regel nach der Organspende längerfristig keine zusätzlichen Medikamente. In einem akuten Krankheitsfall dürfen Organlebendspender:innen sämtliche Medikamente einnehmen.

Nach einer Lebendnierenspende wird jedoch empfohlen, eine lang andauernde Therapie mit gewissen Schmerzmitteln der Gruppe der nichtsteroidalen Antirheumatika (sogenannten NSAR) wie z.B. Ponstan® (Wirkstoff Mefenaminsäure), Voltaren®(Wirkstoff Diclofenac) und Brufen®, Irfen Dolo®, Algifor® (Wirkstoff Ibuprofen) zu vermeiden, da diese Medikamente potentiell die verbleibende Niere schädigen können. Schmerzmittel wie z.B. Dafalgan® und Panadol® (Wirkstoff Paracetamol) sind in der Regel für die Niere harmlos.

Nach einer Lebendleberspende dürfen Schmerzmittel, die den Wirkstoff Paracetamol enthalten (z.B. Dafalgan® und Panadol®) nicht zusammen mit Alkohol eingenommen werden. Alkohol kann die Hepatotoxizität (daher die schädigende Wirkung an der Leber) von Paracetamol steigern, dies insbesondere bei gleichzeitiger Nahrungskarenz (Fasten). In solchen Fällen kann bereits eine therapeutische Dosis von Paracetamol zur Leberschädigung führen.

6. Wem kann ich ein Organ spenden?

Das Schweizer Transplantationsgesetz lässt grundsätzlich eine Organlebendspende von erwachsenen Personen für Verwandte, Bekannte, aber auch eine Spende für jemanden Unbekannten (sog. ungerichtete oder altruistische Spende) zu. Minderjährigen sowie urteilsunfähigen Personen dürfen keine Organe entnommen werden. Es müssen in allen Fällen die Voraussetzungen für eine Organlebendspende gemäss den medizin-ethischen Richtlinien der SAMW «Lebendspende von soliden Organen» erfüllt sein.

7. Ich bin noch unsicher, ob ich spenden soll. Was kann ich tun?

Eine Organlebendspende ist ein grosser Schritt, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Der Entscheid für eine Organlebendspende sollte deshalb sehr gut überlegt sein. Wichtig ist, dass Sie selbst davon vollkommen überzeugt sind. Aber auch die Haltung Ihrer nächsten Angehörigen, z.B. Ehepartner/Ehepartnerin, kann eine Rolle spielen. Zentral ist, dass Sie sich für die Entscheidungsfindung genügend Zeit lassen und sich selbst nicht unter Druck setzen und/oder sich nicht unter Druck setzen lassen. Dazu gehört auch, dass Sie sich umfassend über die Risiken und Chancen einer möglichen Organlebendspende informieren sowie die möglichen Behandlungsalternativen für den potentiellen Empfänger/die potentielle Empfängerin kennen.

Jedes Transplantationszentrum arbeitet mit Psycholog:innen/Psychiater:innen zusammen, welche auf das Thema der Organlebendspende spezialisiert sind. Mit diesen können Sie unverbindlich über Ihre Gedanken, allfällige Bedenken etc. sprechen. Selbstverständlich ist es auch möglich, mit einer Fachperson Ihres Vertrauens, ausserhalb eines Transplantationszentrums, zu reden.

Auf Wunsch können Sie auch mit einer Person, welche bereits ein Organ gespendet hat, in Kontakt treten. Falls Sie dies möchten, können Sie sich entweder an uns oder das potentielle Transplantationszentrum wenden, wo Sie eine Organslebendspende durchführen lassen möchten.

8. Wer zahlt die Kosten der Operation und meinen Arbeitsausfall?

Die Kosten für die Vorabklärungen vor einer Organlebendspende sowie für die Operation und den Spitalaufenthalt zahlt die Krankenkasse Ihres Empfängers/Ihrer Empfängerin. Auch der durch die Organlebendspende entstandene Lohnausfall wird von der Krankenkasse des Empfängers/der Empfängerin übernommen, ebenso die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen, lebenslänglichen Nachuntersuchungen von Organlebendspender:innen.

9. Wo finde ich Informationen zur Organlebendspende?

In der Schweizer Lebendspenderbroschüre, welche auch in verschiedene Sprachen übersetzt wurde, finden sie zahlreiche Informationen zu Lebendnierenspende.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Lebendleberspende auseinandersetzen, finden Sie einige Informationen auf unserer Homepage. Es ist aber insbesondere wichtig, dass Sie persönlich mit einem Transplantationszentrum, welches über ein Lebend-Leber-Transplantationsprogramm verfügt (Universitäts-Spital Zürich USZ und Universitätsspital Genf HUG), in Kontakt treten.

10. Ist es möglich, mit einem Lebendspender/einer Lebendspenderin in Kontakt zu treten?

Es gibt Organlebendspender:innen, welche gerne bereit sind, Ihre persönlichen Erfahrungen mit potentiellen Spender:innen zu teilen. Falls Sie an einem solchen Kontakt interessiert sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Gerne stellen wir den Kontakt zu einem Lebendspender/einer Lebendspenderin her.

11. Wie sieht die Nachsorge nach einer Organlebendspende aus?

Ein erster Kontrolltermin findet im Transplantationszentrum, wo die Organspende durchgeführt wurde, ca. 4-6 Wochen nach der Operation statt. Anschliessend wird die Nachsorge vom Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister (SOL-DHR) koordiniert. Damit wir Sie in regelmässigen Abständen aufbieten können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Die Nachsorgeuntersuchungen sind für Organlebendspender:innen lebenslänglich gratis und werden durch eine Pauschalzahlung der Krankenkasse des jeweiligen Organempfängers/der Organempfängerin finanziert. Nähere Angaben dazu finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik «Leben nach Organspende».

12. Muss ich dieselbe Blutgruppe haben wie der Empfänger?

Grundsätzlich ist heutzutage eine Organlebendspende auch möglich, wenn Spender(in) und Empfänger(in) nicht dieselbe Blutgruppe haben, das heisst blutgruppeninkompatibel sind. Dies bedingt eine spezielle Vorbereitung beim Empfänger/der Empfängerin. Für den Spender/die Spenderin ändert sich nichts im Vergleich zum Standardverfahren. In der Schweiz wird das Verfahren der blutgruppeninkompatiblen Organspende zurzeit aber nur bei einer Lebendnierenspende durchgeführt. Bei einer Lebendleberspende müssen Empfänger:innen und Spender:innen dieselbe Blutgruppe haben.

13. Ist eine Nierenlebendspende auch möglich, wenn meine Niere aus immunologischen Gründen nicht zum Empfänger/zur Empfängerin passt?

Es gibt Konstellationen, die für eine Lebendnierenspende ungünstig sind, z.B. wenn der Empfänger/die Empfängerin zu viele Antikörper gegen die Gewebeeigenschaften des Spenders/der Spenderin hat. In diesem Fall ist es unter Umständen möglich, am sog. KPD-Programm (übersetzt «Überkreuzlebendspende»), das in der Schweiz im Oktober 2019 eingeführt worden ist, teilzunehmen. Das Prinzip dabei ist, dass das gespendete Organ nicht direkt dem eigenen Empfänger/der eigenen Empfängerin zugutekommt, sondern einem anderen Empfänger/einer anderen Empfängerin. Dafür erhält Ihr Empfänger/Ihre Empfängerin das Organ eines anderen, besser passenden Spenders oder Spenderin (daher der Begriff «übers Kreuz»). So können auch Paare transplantiert werden, die immunologisch nicht gut zusammenpassen. Mit folgender Darstellung soll die «Überkreuzlebendspende» noch einmal veranschaulicht werden:

14. Ist es möglich, anonym eine Niere zu spenden?

Es ist grundsätzlich möglich, einer Ihnen unbekannten Person eine Niere zu spenden (sogenannte altruistische Spende). In der Schweiz werden seit Einführung des sog. KPD-Programms (übersetzt «Überkreuzlebendspende»), anonyme Nierenlebendspenden hauptsächlich im Rahmen dieses Programms durchgeführt. An diesem Programm beteiligen sich alle 6 Schweizer Transplantationszentren. Sollten Sie sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, anonym eine Niere zu spenden, ist es wichtig, dass Sie sich an eines der Schweizer Transplantationszentren wenden. Gerne können wir Ihnen diesen Kontakt auch vermitteln.

15. Erhalte ich eine Entschädigung für die Organlebendspende?

Nein, eine Organlebendspende in der Schweiz erfolgt unentgeltlich. Gemäss Art. 6 Abs. 1 im Schweizer Transplantationsgesetz ist es verboten, für eine Organspende eine materielle Vergütung zu erhalten bzw. zu gewähren. Dies gilt auch für anonyme Nierenlebendspenden. Die Kosten für die Vorabklärungen, den Spitalaufenthalt, die lebenslängliche Nachsorge sowie den Lohnausfall werden von der Empfängerkrankenkasse vollumfänglich übernommen.

16. Ich habe als Frau einen Kinderwunsch. Kann ich trotzdem eine Niere spenden?

Eine Nephrektomie hat prinzipiell keinen schädigenden Einfluss auf eine zukünftige Schwangerschaft. Jedoch wird empfohlen, eine Schwangerschaft frühestens ein Jahr nach der Spende zu planen. Insbesondere sollte vor der Konzeption eine sorgfältige Kontrolle der Nierenfunktion, des Blutdrucks und des Urins auf Eiweisse (Proteinurie) erfolgen. Zudem ist es wichtig, dass nach der Geburt die Nierenfunktion der Mutter kontrolliert wird. Es ist als potentielle Spenderin wichtig, einen allenfalls vorhandenen Kinderwunsch anzusprechen.

17. Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich ein Organ spenden kann?

Grundsätzlich ist eine Organlebendspende nach dem 18. Altersjahr möglich, empfohlen wird jedoch ein Mindestalter von 25 Jahren. Eine obere Altersgrenze kann nicht genau genannt werden, diese hängt vom Gesamtzustand der spendenden Person ab. Voraussetzungen für eine Organlebendspende sind die Freiwilligkeit und die Unentgeltlichkeit der Spende. Körperliche Gesundheit sowie psycho-soziale Stabilität müssen gegeben sein und werden vor der Spende abgeklärt. Das Ziel dieser Abklärungen ist, sicherzustellen, dass Sie durch die Spende, wenn immer möglich keine körperlichen, psychischen und/oder sozialen Nachteile haben werden.

18. Wo kann ich eine Organlebendspende durchführen lassen?

Lebendnierenspenden können in der Schweiz in den sechs Transplantationszentren Basel, Zürich, Bern, Lausanne, Genf und St. Gallen durchgeführt werden.

Lebendleberspenden können in den Transplantationszentren Zürich und Genf durchgeführt werden.

19. Ich interessiere mich dafür, eine Niere zu spenden. Wohin kann ich mich wenden und was kommt auf mich zu?

Sie können sich an jedes Transplantationszentrum in der Schweiz wenden. Der Weg führt oft auch über den Nephrologen/die Nephrologin des Empfängers/der Empfängerin. Vor einer Lebendnierenspende sind diverse Voruntersuchungen notwendig, welche zum grossen Teil durch Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin gemacht werden können. Spezialuntersuchungen im Hinblick auf die Nierenspende werden direkt im zuständigen Transplantationszentrum durchgeführt. Wenn Sie eine ungerichtete Spende machen möchten, d.h. an eine(n) Ihnen unbekannte(n) Empfänger/Empfängerin, so melden Sie sich direkt bei einem Transplantationszentrum.

20. Ich interessiere mich dafür, einen Teil meiner Leber zu spenden. Wohin kann ich mich wenden und was kommt auf mich zu?

Lebertransplantationen werden in der Schweiz in den Transplantationszentren in Zürich und Genf durchgeführt (Universitäts-Spital Zürich USZ und Universitätsspital Genf HUG). Der Weg führt in der Regel über den behandelnden Leberspezialisten des Empfängers/der Empfängerin. Vor einer Leberlebendspende sind diverse Voruntersuchungen notwendig, welche vorwiegend direkt im zuständigen Transplantationszentrum durchgeführt werden.